Hund im Backofen

Alle Jahre wieder

Die wichtigsten Infos zum Thema "Hund im Backofen" im Überblick 

„Der Hund im Backofen“ ist jedes Jahr im Sommer wieder ein unendliches Thema in Tageszeitungen, Online-Zeitungen, dem TV, im Radio und auch auf den Hundeblogs. Es wirkt fast so wie ein willkommener Sommerloch-Füller, darüber zu berichten, den Hund nicht im aufgeheizten Fahrzeug zu lassen. Während für mich das Ganze schon so präsent ist, das es mich beinahe nervt, scheint es dennoch Hundehalter zu geben, denen die Gefahren nicht bewusst sind oder die sich nicht darum kümmern, dass ihr Tier binnen kürzester Zeit versterben kann, wenn es sich bei sommerlichen Temperaturen ab 20 Grad im Fahrzeug befindet.
Denn auch in diesem Tagen und Wochen mussten wieder Hunde aus der Hitzefalle befreit werden. Ein kleiner Tipp: Gebt bei eurer Suchmaschine einfach mal die Stichworte „Hund“ und „Auto“ ein und klickt auf den Reiter News. Mir werden allein auf Seite 1 fünf Meldungen angezeigt, wo es darum geht, dass Passanten oder die Polizei einen Hund befreien mussten. (Allgemeine Beiträge zum Thema „Hund im Backofen“ habe ich jetzt gar nicht mitgezählt.) Alle fünf Szenarien ereigneten sich in diesem Monat. Es kann also offenbar nicht oft genug darüber berichtet werden, wie gefährlich es sein kann den Hund im Auto zurückzulassen. Denn es unterschätzen immer noch Menschen die Gefahr. Also auch wenn ich mit dem Sommerloch-Thema nerve, möchte ich es aufgreifen. Und wenn ich nur einen Halter damit erreiche, der kurz darüber nachdenkt, seinen Hund künftig lieber zuhause zu lassen, als während des Einkaufs, Banktermins oder Arztbesuchs im heißen Auto warten zu lassen, bin ich schon zufrieden.


Also noch einmal gaaaanz von vorne: Man darf seinen Hund nicht im Auto zurücklassen, wenn das Thermometer mehr als 20 Grad anzeigt, auch dann nicht, wenn das Fahrzeug im Schatten geparkt ist und/oder die Fenster einen Spalt breit geöffnet sind. Das Haustierregister Tasso e.V. schreibt in seiner Pressemitteilung zu diesem Thema „Der Hund versucht, sich durch Hecheln Kühlung zu verschaffen. Dabei verbraucht er sehr viel Wasser. Wenn er dieses Wasser nicht wieder aufnehmen kann, besteht die Gefahr eines Hitzschlages.“ Einen solchen erleidet der Hund, wenn die Körpertemperatur über 41 Grad steigt und er seine Körpersysteme nicht mehr aufrechterhalten kann. Sprich der Bewegungsapparat, die Organe und das Nervensystem funktionieren nicht mehr einwandfrei. Im fortgeschrittenen Stadium könne der Hitzschlag zu einem Schockzustand, Bewusstlosigkeit und nicht selten sogar zum Tod führen, teilt Tasso e.V. in seiner Pressmitteilung mit. „Ein Tier, das Symptome eines Hitzschlages zeigt, muss so schnell wie möglich von einem Tierarzt behandelt werden.“


Mögliche Symptome:
  • Unruhe bis hin zur Panik
  • eine weit herausgestreckte Zunge, vermehrter Speichelfluss
  • Taumeln und Erschöpfung 
  • Erbrechen und Durchfall
  • Zittern und Krämpfe
  • Bewusstlosigkeit

„Feuerwehr oder Polizei dürfen in solchen Situationen in jedem Fall eingreifen“, erklärt Philip McCreight, Leiter von TASSO e.V. „Aber auch verantwortungsbewusste Mitmenschen sind ausdrücklich aufgefordert, sich für das Leben des Tieres einzusetzen.“ Der Verein rät im Notfall nach folgendem Leitfaden vorzugehen:
  • Steht das Auto auf einem Supermarktparkplatz oder ähnlichem, lassen Sie den Halter ausrufen. Rufen Sie die Polizei oder die Feuerwehr.
  • Notieren Sie sich alle wichtigen Daten: Datum, Ort, Uhrzeit, Automarke, Farbe und Kennzeichen des Wagens.
  • Dokumentieren Sie den Vorfall mit Fotos, wenn das möglich ist.
  • Suchen Sie Zeugen, die die Geschehnisse bestätigen können, und notieren Sie sich deren Telefonnummer und Anschrift.
  • Erstatten Sie Strafanzeige wegen Tierquälerei.

Aber was, wenn es kurz vor 12 ist und weit und breit weder der Halter, die Feuerwehr oder die Polizei zu finden ist? Darf ich das Auto einfach aufbrechen? Handelt es sich hier nicht um Sachbeschädigung? Andererseits ist das Leben eines Hundes in Gefahr! Im Falle dieses Dilemmas schreibt Tasso, der Hund dürfe befreit werden. „Dabei gilt es jedoch, äußerste Vorsicht walten zu lassen. Denn: Um das Tier zu befreien, ist es unumgänglich, fremdes Eigentum zu beschädigen. Darum ist es ratsam, dem Wagen so wenig Schaden wie möglich zuzufügen und weder Front- noch Heckscheibe, sondern besser ein Seitenfenster einzuschlagen.“
Trotzdem muss man damit rechnen angezeigt zu werden. Es handelt sich tatsächlich erst einmal um Sachbeschädigung. Hier sollte dann jeder für sich abwägen, ob er damit leben kann, einem Hund beim Kollabieren und schlimmstenfalls Sterben zu zusehen oder doch eine Anzeige in Kauf zu nehmen. Wer sich für letzteres entscheidet, kann sich auf den rechtfertigenden Notstand nach § 34 StGB berufen:

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. 2Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

„Umso wichtiger ist es, Zeugen für den Vorfall zu haben und die Polizei zu verständigen. Telefonnummer und Anschrift der Zeugen sind wichtig“, so Tasso. Die entstandenen Kosten eines notwendigen Polizei- oder Feuerwehreinsatzes hätte nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (AZ 12 A 10619/05) der Hundehalter zu tragen.


Natürlich hoffen wir alle, niemals in so eine Situation zu kommen, dennoch sollte man als Hundebesitzer wenigstens Ansatzweise wissen, wie man sich verhalten soll, wenn der Hund einen Hitzschlag hat.Denn nicht nur, wenn man ein Tier aus dem überhitzen Auto befreit, ist dieses Wissen wertvoll. Auch beim Spaziergang kann es durch eine Verkettung unglücklicher Umstände passieren, dass der Hund umkippt. Was also ist zu tun?
  • Den Hund in den Schatten bringen.
  • Den Hund, wenn möglich, mit kühlem, nicht eiskaltem Wasser, benetzen, sodass er bis auf die Haut nass ist.
  • Dabei vorsichtig bei den Pfoten beginnen und sich bis zum Körper und Kopf vorarbeiten. Am besten eignet sich fließendes Wasser (aber nicht einfach sturzbachartig über den Hund kippen!). Entscheidet man sich für kühlende Umschläge, sollte man diese häufig wechseln, da es sonst unter den Tüchern wieder zum Wärmestau kommen kann.
  • Dem Hund kühle Luft zufächeln.
  • Wenn der Hund zu sich kommt, ihm handwarmes Wasser anbieten.
  • Den Hund so schnell wie möglich zum Tierarzt bringen.



Mehr Infos und Videos zum Thema gibt es hier:

https://www.tasso.net/Tierschutz/Aufklaerungsprojekte/Hund-im-Backofen

http://www.vdh.de/news/artikel/hitzschlag-bei-hunden/

http://www.tierarzt-rueckert.de/blog/details.php?Kunde=1489&Modul=3&ID=19982

Kommentare

  1. Ohja, ein sehr leidiges Thema und mir tun die armen Tiere so leid - solche Menschen sollten eigentlich auch gelistet werden und dürfte nie wieder ein Tier halten. Aber leider ist der Staat noch nicht so weit. Aber ich finde es gut, dass du nochmals darauf hinweißt, solche Texte kann es nicht genug geben.
    Liebe Grüße
    Elsa
    PS: Vielen Dank für deinen Beitrag in meiner Review ;)

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    1. Freut mich, dass du dich auch als Nicht-Hundehalterin hierher verirrt hast und dich für das Thema interessierst. Je mehr dafür sensibilisiert sind, umso besser. Und ja, der Staat bzw. die Gesetzgebung könnte wirklich strenger in solchen Fällen sein.

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